Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.1989

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   BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89   

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https://dejure.org/1989,572
BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89 (https://dejure.org/1989,572)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1989 - V ZB 13/89 (https://dejure.org/1989,572)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - V ZB 13/89 (https://dejure.org/1989,572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 16
    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach Ablauf der Haftdauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Abschiebungshaft - Haftanordnung - Ablauf der Haftdauer

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 108
  • NJW 1990, 1418
  • MDR 1990, 230
  • AnwBl 1990, 279
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 75/04

    Unerlaubte Beschränkung der Testamentsvollstreckung in einem

    Dieser Grundsatz schließt es aus, den Verfahrensgegenstand durch einen neuen Antrag zu verändern, der die Angelegenheit zu einer anderen macht als diejenige, über die das Gericht erster Instanz entschieden hat (BGHZ 75, 375, 378 = NJW 1980, 891; 109, 108, 109 = NJW 1990, 1418; Keidel/Sternal, a.a.O., § 23, Rdnr. 6).
  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

    Soweit sich das OLG München dabei auf eine Entscheidung des BGH bezieht (BGHZ 109, 108, 110), stimmt der Sachverhalt mit der Problemlage nicht überein.

    Nach Ansicht des BGH würde einer Feststellungsentscheidung im Hinblick auf die erste Haftanordnung deshalb lediglich Signalwirkung zukommen (vgl. BGHZ 109, 108, 110).

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der

    Hauptsacheerledigung war dadurch eingetreten, daß der Zeitraum, für den das Amtsgericht Sicherungshaft angeordnet hatte, mit dem 6.9.1997 abgelaufen war (§ 188 Abs. 2 , § 187 Abs. 1 BGB vgl. Palandt/Heinrichs BGB 56.Aufl. § 186 Rn. 2; vgl. ferner BGHZ 109, 108/109; BayObLGZ 1993, 377).

    Ein nach Erledigung der Hauptsache eingelegtes Rechtsmittel ist grundsätzlich unzulässig, da eine Sachentscheidung in der Regel - so auch hier - nicht mehr ergehen kann (vgl. BGHZ 109, 108 /110), insbesondere für eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen richterlichen Verfügungen kein Raum ist (vgl. BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1996, 558 ; KG FamRZ 1997, 442 ; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ; vgl. auch Bürgle FamRZ 1996, 1453 und Pentz FamRZ 1996, 1455 gegen Smid FamRZ 1996, 559).

    c) Schließlich erfordert auch der Umstand, daß die Abschiebungshaft offenbar - aufgrund einer vom Amtsgericht beschlossenen Verlängerung - fortdauert, keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Haftanordnung vom 6.6.1997 (vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 227; BGHZ 109, 108 /110).

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   BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89   

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BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89 (https://dejure.org/1989,1890)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1989 - V ZB 9/89 (https://dejure.org/1989,1890)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - V ZB 9/89 (https://dejure.org/1989,1890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kalendermäßige Befristung der Dauer der Abschiebungshaft bis zu einem bestimmten Tag in der richterlichen Anordnung - Zulässigkeit der Haftanordnung nach Ablauf des in ihr ausdrücklich bezeichneten Endzeitpunktes bis zur Höchstdauer der Abschiebehaft - Unterbrechung der ...

  • rechtsportal.de

    AuslG § 16
    Kalendermäßige Befristung der Abschiebehaft

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Abschiebung - Abschiebungshaft - Frist - Fristablauf - Haftunterbrechung

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 104
  • NJW 1990, 1417
  • MDR 1990, 230
  • NVwZ 1990, 693 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89
    Ist die Dauer der Abschiebungshaft in der richterlichen Anordnung kalendermäßig ausdrücklich bis zu einem bestimmten Tag befristet, so kann auch im Falle der Unterbrechung der Haft die Haftanordnung nach Ablauf des in ihr ausdrücklich bezeichneten Endzeitpunktes nicht mehr vollzogen werden (Aufgabe der im Beschluß vom 6. Dezember 1979, VII ZB 11/79, NJW 1980, 891 = BGHZ 75, 375 vertretener gegenteiligen Auffassung).

    3 Z 29/73">NJW 1973, 1979 und des Bundesgerichtshofes vom 6. Dezember 1979, VII ZB 11/79, NJW 1980, 891 gehindert.

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 6. Dezember 1979, VII ZB 11/79, NJW 1980, 891 = BGHZ 75, 375, allerdings die Auffassung vertreten, daß im Falle der Unterbrechung einer Abschiebungshaft die Haftanordnung nach dem Ende der Unterbrechung auch über die in ihr datumsmäßig befristete Haftdauer hinaus bis zur Höchstdauer der Abschiebehaft nach § 16 AuslG vollziehbar sei.

  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 98/83

    Zinserhöhung bei Wohnungsfürsorgedarlehen

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89
    Die Beurteilung des vorlegenden Oberlandesgerichts, es könne über die sofortige weitere Beschwerde nicht ohne Stellungnahme zu der von ihm aufgezeigten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, bindend (vgl. BGHZ 92, 109, 111) [BGH 12.07.1984 - III ZR 98/83].
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89
    In dem zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmten, in einer anderen Vorlagesache ergangenen Beschluß vom heutigen Tag, V ZB 13/89, hat der Senat entschieden, daß mit dem Ablauf der durch Beschluß des Amtsgerichts festgesetzten Dauer der Abschiebungshaft der im Rechtsmittelzug auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfende Verfahrensgegenstand weggefallen, die Haftanordnung unwirksam und damit die Hauptsache erledigt worden ist.
  • BayObLG, 12.06.1973 - BReg. 3 Z 29/73
    Auszug aus BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89
    Etwas anderes würde sich auch nicht ergeben, wenn in entsprechender Anwendung des § 458 Abs. 1 StPO das nach § 3 FEVG zuständige Amtsgericht etwaige Zweifel bei der Berechnung der über die ausdrückliche Befristung hinausgehenden Haftzeit klären würde (vgl. BayObLG, NJW 1973, 1979, 1982 re.Sp. a.E.).
  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Entscheidend ist vielmehr, ob damit eine im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 1, 104 GG) ausreichend klare und eindeutige Grundlage für Anordnung, Dauer und Vollzug der Abschiebungshaft vorliegt (vgl. BGHZ 109, 104, 106).

    Mit der Anordnung der anschließenden Abschiebungshaft bis zur möglichen Abschiebung, längstens jedoch auf die Dauer von drei Monaten, ist auch das Haftende zweifelsfrei bestimmt (vgl. BGHZ 109, 104, 106; OLG Hamm OLGZ 1993, 178, 179 f).

    c) Der Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1989 (BGHZ 109, 104, 106), der nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt dem entgegensteht, betrifft einen anderen Sachverhalt.

    Ein erst nach Erlaß der Abschiebungshaftanordnung möglicherweise erlassener Haftbefehl und die auf ihm beruhende Untersuchungshaft können im Hinblick auf das Erfordernis der Bestimmtheit der Haftanordnung (BGHZ 109, 104, 106) nicht berücksichtigt werden.

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Entscheidend ist vielmehr, ob damit eine im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 1, 104 GG) ausreichend klare und eindeutige Grundlage für Anordnung, Dauer und Vollzug der Abschiebungshaft vorliegt (vgl. BGHZ 109, 104, 106).

    Eine erst nach Erlaß der Abschiebungshaftanordnung möglicherweise verhängte Strafhaft kann im Hinblick auf das Erfordernis der Bestimmtheit der Haftanordnung (BGHZ 109, 104, 106) nicht berücksichtigt werden.

  • BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98

    Dauer und Endigung von Abschiebungshaft

    Der zwischenzeitliche Vollzug einer anderen Haft führt als solcher nicht zur Unterbrechung der Abschiebungshaft (vgl. BGHZ 109, 104 /106; BayObLGZ 1991, 369; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 233/235; OLG Hamm FGPrax 1995, 82/83).
  • LG München I, 12.08.2008 - 13 T 13375/08

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit der Unterbrechung der Abschiebehaft durch

    Lediglich dann, wenn die Haftanordnung selbst einen ausdrücklich kalendermäßig bezeichneten Tag als Endzeitpunkt nennt, kann auch im Fall einer Unterbrechung die Haftanordnung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr vollzogen werden (BGHZ 109, 104 ff).
  • BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97

    Zeitlich begrenzte Abschiebungshaft und anschließende Strafvollstreckung

    Zwar widerspricht die allgemein gehaltene Formulierung der Haftanordnung des Amtsgerichts, daß die Haft mit dem Ende anderer richterlich angeordneter Haftarten beginne, an sich dem Erfordernis der Bestimmtheit der Haftanordnung (BGHZ 109, 104, 106).
  • LG Braunschweig, 16.09.2005 - 3 T 776/05

    Abschiebungshaft, Anhörung, Verfahrensmangel, Haftbefehl, Haftdauer, Fristbeginn,

    Der grundsätzlich garantierte Schutz der persönlichen Freiheit (Artikel 2 Abs. 1, 104 GG) erfordert für Anordnung, Dauer und Vollzug einer Abschiebehaftsache eine klare und eindeutige Grundlage (BGH, Beschl. v. 19.10.1989, - V ZB 9/89 -, NJW 1990, 1417).
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